25.11.2015 – Komplizierte Erbschaften verwalten – Testamentsvollstrecker vermeiden Streit

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wer Streit vermeiden will, sollte einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Die Testamentsvollstreckung ist nicht nur ein hervorragendes Instrument, um Zerwürfnisse unter Erben zu vermeiden. Da der Erblasser schon vor seinem Tod mit dem Testamentsvollstrecker seinen letzten Willen bespricht, werden komplizierte Nachlässe im Sinne des Erblassers abgewickelt. Damit der Nachlass auch rechtssicher verwaltet wird, sollten Erblasser und Testamentsvollstrecker vor dem Erbfall einen Beratungstermin beim Notar vereinbaren.

Sorgfältige Auswahl des Testamentsvollstreckers

Einen Testamentsvollstrecker ordnet der Erblasser bereits im Vorfeld im Testament oder Erbvertrag an. Bei der Auswahl sollte der Erblasser darauf achten, dass die Person nicht nur wirtschaftlichen Sachverstand besitzt, sondern darüber hinaus juristische und erbrechtliche Kenntnisse mitbringt. Das Gesetz gibt dem Testamentsvoll­strecker eine starke Stellung: Nur er kann über die Vermögenswerte des Nachlasses verfügen. Er vertritt die Er­benge­mein­schaft sowohl gerichtlich als auch außergericht­lich. Dabei sind die Erben grundsätzlich an seine Entschei­dungen ge­bunden. Sollte der Testamentsvollstrecker seine Pflichten verletzen, können ihn die Erben dafür haftbar machen. Da es keine gesetzlichen Vorgaben zur Bezahlung eines Testamentsvollstreckers gibt, sollte die Vergütung vom Erblasser oder Nachlassgericht festgesetzt werden.

Aufgaben eines Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker ist dazu verpflichtet, seinen Auftrag nach kaufmännisch bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Je nach Art der Testamentsvollstreckung – Abwicklungs-, Dauer- oder Verwaltungstestamentsvollstreckung – übernimmt er vielfältige Aufgaben: Er stellt fest, welchen Umfang der Nachlass hat und legt darüber ein Nachlassverzeichnis an. Gemäß der Anweisung des Erblassers muss er z.B. den Nachlass zwischen mehreren Erben aufteilen oder das Erbe für minderjährige bzw. unter Betreuung stehende Personen verwalten und das Vermögen vermehren. Teurer Streit unter mehreren Erben lässt sich damit meistens verhindern. Zu seinen Pflichten gehören ebenfalls das Erstellen der Erbschaftsteuerer­klärung und das Bezahlen der anfallenden Erbschaftsteuer an das Finanzamt aus dem Nachlassvermögen.

Testamentsvollstrecker benötigen rechtliches Know-how

Erstellt der Erblasser zusammen mit einem Notar das Testament, steht dieser dem Betroffenen beratend zur Seite, auch, wenn es um Formulierungen rund um die Testamentsvollstreckung und die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers geht. Oft wünschen die Erblasser, die Bank ihres Vertrauens mit dieser Aufgabe zu betrauen. Dabei sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass die Bank ein gewerbliches Unternehmen mit Gewinnmaximierungszielen ist. Mit der Testamentsvollstreckung werden eher weniger Aufgaben der Vermögensanlage, sondern mehr juristische Probleme zu lösen sein. Dies liegt allerdings nicht im gewöhnlichen Geschäftsbereich einer Bank. Im Gegensatz zu Banken verfügen Juristen und hier besonders Notare über das nötige rechtliche Know-how. Außerdem sind sie als unabhängige Organe der Rechtspflege zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Eine Frage des Vertrauens

Als Testamentsvollstrecker sollte der Erblasser eine Person wählen, der er nach seinem Tode vertrauen kann. Sieht er den langjährigen Kundenberater seiner Bank als Vertrauensperson und betraut er das Bankhaus mit der Testamentsvollstreckung, sollte der Betroffene wissen, dass damit automatisch nicht der Kundenbetreuer beauftragt wird. Stattdessen wird die Rechtsabteilung des Bankhauses die Aufgabe übernehmen. Selbst wenn der Kundenberater als Person diese Aufgabe zugeteilt bekäme, muss sich seine vertrauensvolle Kundenbeziehung nicht zwangsläufig auf die Erben übertragen. Als Angestellter der Bank ist der Kundenberater hauptsächlich dem Geldinstitut verpflichtet und unterliegt keiner Geheimhaltungspflicht. Außerdem kann der Bankmitarbeiter jederzeit seinen Arbeitgeber wechseln – die erwartungsvolle Aufgabe der Testamentsvollstreckung führen andere für ihn weiter.

Wer sich von einem Notar über dieses Thema beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

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