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22.05.2018 – Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung / Der einfachste Weg zur Scheidung
Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Bis dass der Tod uns scheide – dieses Versprechen geben sich zwei Menschen, wenn sie heiraten. Trennen sich die Eheleute, scheitert ein Lebensplan. Zu der emotionalen Belastung kommt, dass wichtige finanzielle und wirtschaftliche Fragen geklärt und Entscheidungen getroffen werden müssen. Dazu zählen unter anderem Unterhaltsansprüche, die Aufteilung des Hausrats, die Auflösung eines gemeinsamen Testaments oder Vermögens- und Zugewinnausgleichansprüche. Hat das Paar gemeinsame minderjährige Kinder, muss es zudem Fragen des Sorge- und Umgangsrechts klären.
Gesetz oft keine Patentlösung
Die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen rund um das Thema Ehe und Scheidung sind sehr umfangreich. Doch das bedeutet nicht, dass Scheidungen besonders eindeutig gesetzlich geregelt sind. Aufgrund der Komplexität des Themas kann das Gesetz oft nur als Richtschnur dienen. Daher benötigen viele Ehepaare für ihre Scheidung eine Einzellösung. Dazu können Eheleuten mehrere Möglichkeiten wählen.
Notarielle Einigung erfordert Konsens
Die einfachste Art, alle Scheidungsfolgen zu regeln, ist die Vereinbarung einer sogenannten Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung. Diese können Eheleute in gegenseitigem Einvernehmen bei einem Notar abschließen. Die Vereinbarung klärt dann alle wichtigen Aspekte für die Trennung und die Zeit nach der Scheidung. Dies kann etwa die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, das Zurückzahlen gemeinsamer Schulden, die Höhe des Vermögensausgleichs oder das Besuchs- und Umgangsrecht betreffen. Das Gericht muss dann nur noch die Scheidung aussprechen. Diese Lösung ist oft die schnellste und günstige Art und Weise eine Scheidung umzusetzen. Sie erfordert jedoch, dass die Eheleute ihre persönliche Enttäuschung über das Scheitern der Ehe überwinden und bereit sind, gemeinsam an einer konstruktiven Lösung zu arbeiten.
Günstiger als ein Gerichtsprozess
Sind die Eheleute dazu nicht bereit, wird die Scheidung oft wesentlich teurer, langwieriger und emotional belastender. Besteht dennoch grundsätzliches Interesse an einer außergerichtlichen Lösung, können Eheleute Anwälte für die Vertretung ihrer Interessen beauftragen. Diese handeln dann eine außergerichtliche Einigung aus. Das Ergebnis der Einigung beurkundet abschließend ein Notar. Bei dieser Variante fallen neben den Notarkosten unter Umständen Anwaltskosten an. Trotzdem ist diese Option günstiger und vor allem schneller als ein Gerichtsprozess.
Gerichtliche Einigung oft schlechteste Alternative
Sehen sich die Eheleute nicht in der Lage, ihren Ehestreit außergerichtlich beizulegen, bleibt nur der Gang vor Gericht. Diese Lösung ist in der Regel die teuerste, langwierigste und emotional belastetste Art alle Scheidungsfolgen zu regeln. Anwalts- und Prozesskosten lassen das gemeinsame Vermögen schnell schrumpfen. Zieht sich der Prozess zudem über mehrere Instanzen, wird die Scheidung nicht nur langwierig, sondern auch emotional belastend für Eheleute und Kinder. Dazu kommt, dass in der Regel auch in Gerichtsverfahren keine der Seiten Maximalforderungen durchsetzen und so alle Ziele erreichen kann.
Wer sich von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.
Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer unter www.ratgeber-notar.de.
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