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20.07.2015 – Fragen beim Notartermin willkommen – Notare klären bei Rechtsgeschäften auf
Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Viele Menschen nehmen im Laufe ihres Lebens Dienstleistungen eines Notars in Anspruch. Sei es, weil der Kauf eines Hauses ansteht oder weil ein Testament oder ein Ehevertrag beurkundet werden soll. Doch nur wenige haben eine konkrete Vorstellung davon, welche Rolle der Notar dabei spielt und welche Aufgaben er hat.
Notare üben ein öffentliches, staatlich verliehenes Amt aus. Sie sind – anders als Rechtsanwälte – unparteilich. Zu den notariellen Kernaufgaben gehört es, Rechtsgeschäfte jeder Art zu beurkunden. Des Weiteren hat der Staat sie befugt, Beglaubigungen vorzunehmen. Durch Unterschriftsbeglaubigungen stellen Notare verlässlich die Identität einer Person fest. Mit der Beglaubigung von Kopien bestätigen sie, dass diese mit dem Original übereinstimmen. Vielfältige staatliche Aufgaben nehmen Notare zudem im Bereich der Wirtschaft wahr. Sie bereiten unter anderem die Eintragungen im Handelsregister vor.
Gemeinsam mit seinen Klienten klärt der Notar den mitunter komplizierten Sachverhalt und erforscht den Willen aller Beteiligten. Denn beurkundet werden darf nur das, was die Vertragspartner tatsächlich wollen. Den Willen der Vertragspartner darf der Notar aber nicht grenzenlos beachten. Als neutrale Amtsperson muss er für einen Ausgleich der Interessen der Beteiligten sorgen und darf keinen von ihnen bevorzugen oder benachteiligen. Der Notar kleidet das Verhandlungsergebnis in die Rechtssprache und belehrt die Vertragspartner ausführlich über die Konsequenzen des Rechtsgeschäfts. Auch so wird verhindert, dass einer der Vertragspartner benachteiligt wird. Zudem ist der Notar dem Verbraucherschutz verpflichtet: Grundstückskaufverträge darf er in der Regel erst beurkunden, wenn der Verbraucher zwei Wochen Zeit hatte, den Entwurf des Vertrages, den ihm der Notar zur Verfügung stellen muss, zu prüfen. Aber Achtung: Der Notar ist nicht der wirtschaftliche Berater der Beteiligten. Ob der Kaufpreis angemessen ist oder nicht, oder ob der Verbraucher sich den Kauf des Hauses überhaupt leisten kann, hat der Notar in der Regel nicht zu beurteilen.
Vor der Beurkundung prüft der Notar die Identität der Beteiligten und deren Geschäftsfähigkeit. Durch die Beurkundung wird also gewährleistet, dass die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts im Nachhinein nicht in Zweifel gezogen werden kann. Besonders wichtig ist dies bei der Beurkundung von Testamenten.
Notarielle Urkunden erbringen in streitigen Auseinandersetzungen vollen Beweis über ihren Inhalt – sie dienen daher dem Rechtsfrieden. Noch nach Jahrzehnten lassen sich die getroffenen Vereinbarungen belegen, denn notarielle Urkunden werden 100 Jahre lang beim Notar und seinen Amtsnachfolgern aufbewahrt.
Wegen der vielen Vorteile notarieller Urkunden unterliegen manche Rechtsgeschäfte, die für die Beteiligten weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen haben, einem Zwang zur Beurkundung. Das bekannteste Beispiel ist die Beurkundungspflicht von Grundstückskaufverträgen. Beurkundungszwänge gibt es aber auch im Erbrecht, im Familienrecht und im Gesellschaftsrecht. Denn das oberste Gebot ist die Streitvermeidung durch notarielle Rechtsgestaltung und Rechtsbelehrung.
Bei der Vertragsunterzeichnung liest der Notar den Vertrag vollständig vor und belehrt über seinen Inhalt. Damit wird gewährleistet, dass die Beteiligten noch einmal ihren Willen prüfen und etwa noch vorhandene Fehler abgestellt werden können. Deshalb gilt, dass Fragen der Vertragsparteien nicht nur gestattet, sondern notwendig und willkommen sind.
Notarielle Gestaltung eines Rechtsgeschäfts ist der Blick in die Zukunft. Der Vertrag soll in der Zukunft für Rechtsfrieden sorgen. Deshalb erfordert auch der sogenannte Standardvertrag immer auch den sorgfältigen Blick, denn kein Sachverhalt ist wie der andere.
Mit der Vorbereitung und der Beurkundung z. B. eines Grundstückskaufvertrages ist es aber längst noch nicht getan. Denn nach der Beurkundung fängt die Arbeit am Vollzug der Urkunde an. Der Notar muss dafür Sorge tragen, dass der Verkäufer den Kaufpreis und der Käufer das Eigentum am Grundstück jeweils zur rechten Zeit erhält. Dazu muss er die Kaufpreiszahlung überwachen und nach der nachgewiesenen Zahlung des Kaufpreises den Antrag beim Grundbuchamt auf Umschreibung des Grundstücks stellen. Der Notar ist also der Treuhänder der Vertragspartner. Weiter muss der Notar dafür sorgen, dass abzulösende Gläubiger des Verkäufers ihr Geld erhalten und Löschungsbewilligungen erteilen, um das Grundbuch sauber zu bekommen. Zudem hat der Notar weitreichende Verwaltungsaufgaben, auch gegenüber der Kommunal- und Finanzverwaltung.
Der Notar und seine Mitarbeiter unterliegen einer strengen Pflicht zur Verschwiegenheit. Auf die Schweigsamkeit des Notars und seiner Geschäftsstelle – auch gegenüber Behörden – können sich die Klienten verlassen.
Für seine verantwortungsvolle Tätigkeit erhebt der Notar Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühren sind maßvoll, dafür aber nicht verhandelbar. Anders als ein Rechtsanwalt darf ein Notar keine Vergütungsvereinbarung mit seinen Klienten treffen.
Notare sind hochqualifizierte Juristen. Sie werden erst nach einer langjährigen praktischen Erfahrungszeit bestellt. Anwaltsnotare müssen zudem vor ihrer Bestellung zum Notar eine anspruchsvolle staatliche Prüfung erfolgreich absolvieren.
Notare als Teil der staatlichen Rechtspflege unterliegen einer regelmäßigen Prüfung durch die Justizverwaltung. Außerdem sind sie in umfassender Weise gegen Schäden aus Pflichtverletzungen, gegen die niemand hundertprozentig gefeit ist, versichert.
Notare sind aus dem deutschen Rechtswesen nicht hinwegzudenken.
Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.notar.de.
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