Besuchen Sie die Webseite der
Schleswig-Holsteinischen
Rechtsanwaltskammer
Beschwerde
Jeder Notar hat einen Eid auf gewissenhafte Amtsführung abzulegen. Regelmäßig überprüft der zuständige Landgerichtspräsident die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften bis hin zur konkreten Abrechnung der Kosten und Gebühren mit den Mandanten.
Die Aufsichtsbehörden haben die Möglichkeit, Disziplinarmaßnahmen gegen Notare zu verhängen. Bei besonders krassen Verstößen gegen Dienstpflichten droht sogar die Amtsenthebung.
Beschwerden über die Amtstätigkeit von Notaren nimmt auch die Notarkammer entgegen, die diesen Beschwerden nachgeht. Sie ist befugt, Notaren bei ordnungswidrigem Verhalten leichterer Art eine Ermahnung auszusprechen. Gegebenenfalls leitet sie Beschwerden zuständigkeitshalber an die Aufsichtsbehörde weiter, soweit schwere Verstöße gegen notarielle Amtspflichten im Raume stehen.