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Schleswig-Holsteinischen
Rechtsanwaltskammer
Aufgaben des Notars
Der Notar steht Ihnen als unparteiischer und neutraler Berater in zumeist komplizierten und folgenreichen Rechtsgeschäften zur Verfügung.
Er ist – anders als ein Rechtsanwalt – nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger Betreuer aller Beteiligten. Sein Rat und seine Mitwirkung an beurkundungspflichtigen Geschäften werden als Dienstleistung angeboten.
Wird der Notar von den Beteiligten aufgesucht, so erforscht er zunächst den Sachverhalt und die Ziele und Interessen der Parteien. Aufgrund dessen wird der Notar auf eine Einigung der Beteiligten im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hinwirken. Gelingt dies, so schließen die Parteien möglicherweise einen Vertrag. Der Notar belehrt über den Inhalt und die Wirkungen des Vertrages, damit eine Benachteiligung eines möglicherweise unerfahrenen Beteiligten ausgeschlossen wird.
Notariellen Urkunden kommt eine hohe Beweiskraft zu: mit ihnen lässt sich noch nach Jahrzehnten die getroffene Vereinbarung belegen. Daneben haben die Urkunden auch Warnfunktion: Der Gesetzgeber hat die Mitwirkung eines Notars immer dann zwingend für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben.
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars in folgenden Bereichen:
- Immobilien
- Ehe, Partnerschaft und Familie
- Erbe und Schenkung
- Unternehmensgründungen und –umgestaltungen
- Vorsorgevollmachten wie Betreuungsvollmachten oder Patientenverfügungen
Selbstverständlich ist der Notar im Rahmen seiner Berufausübung zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass mit ihm auch vertrauliche Angelegenheiten erörtert werden können.