Amtsübergaben – Übergabe der elektronisch geführten Akten und Verzeichnisse

Mittlerweile ist ein Update des XNP-Moduls „Kartenverwaltung“ erfolgt, sodass die N-Karten nunmehr auch für mehrere Amtstätigkeiten initialisiert werden können. Das hat zur Folge, dass im Rahmen von Amtsübergaben die Bestellung eines zweiten Notar-Pakets entbehrlich ist, auch wenn die künftige Verwahrstelle ihre N-Karten bereits für eine andere, vorangegangene Amtstätigkeit initialisiert hat.
Aufgrund dieser wesentlichen Vereinfachung des gesamten Amtsübergabe-Prozesses ist die bislang erfolgte individuelle Begleitung der Amtsübergaben durch den technischen Support der Bundesnotarkammer nicht mehr notwendig. Die Amtsübergabe soll künftig von den Notarinnen und Notaren in eigener Verantwortung durchgeführt werden.

Zur Unterstützung bei der Durchführung der Amtsübergabe stehen folgende Informationsmaterialien zur Verfügung:

1. Die Checkliste für Amtsübergaben, abrufbar unter https://www.elektronisches-urkundenar-chiv.de/checklisten.
2. Detaillierte Erläuterungen in der Onlinehilfe unter https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/elek-tronisches-urkundenarchiv/urkundenverzeichnis-uvz/amtsuebergabe-uebergabe-zur-verwah-rung.html.
3. Ein aktualisierter Erklärfilm zu den Amtsübergaben wird in Kürze unter https://www.elektronisches-urkundenarchiv.de/erklaerfilme bereitstehen.

In Problemfällen und bei Fragen im Einzelfall steht der Support der Bundesnotarkammer natürlich weiterhin gerne unter urkundenarchiv@bnotk.de zur Verfügung.